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  • geschrieben von Nico in Allgemeines
  • In meiner Nachricht zum Thema Datenschutz unter der Lupe" habe ich die Frage nach der Zulässigkeit der Nutzung von Leserdaten weiter gegeben.


    Natürlich bin ich noch die Antwort der Bundesregierung schuldig:


    Datenschutz beim Lesen elektronischer Newsletter Vorbemerkung der Fragesteller Nach Informationen der Zeitung „DER TAGESSPIEGEL“


    (Ausgabe vom 5. September 2006) gehörte die Bundeskanzlerin zu den Abonnenten des von der CDU Brandenburg elektronisch versandten Newsletters. Wie es in dem Zeitungsbeitrag weiter heißt, konnte dabei die Brandenburger „CDU-Zentrale nachvollziehen, welcher Leser welchen Artikel wie oft angeklickt hat.“ Laut demselben Beitrag bestätigte der Brandenburger CDU-Generalsekretär diese Praxis und wird mit den Worten zitiert, dies sei legal gewesen. Vorbemerkung der Bundesregierung Die datenschutzrechtliche Kontrolle nicht-öffentlicher Stellen, zu denen auch politische Parteien zählen, wird nach § 38 des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) durch Datenschutzaufsichtsbehörden der Länder ausgeübt. Die Aufklä- rung und datenschutzrechtliche Bewertung von Einzelfällen obliegt daher nicht der Bundesregierung. Q: 1. Wie bewertet die Bundesregierung unter datenschutzrechtlichen Aspekten die Möglichkeit, das Leseverhalten der Abonnenten elektronisch versandter Newsletter zu erfassen? A: Die Erfassung des Leseverhaltens von Abonnenten elektronisch versandter Newsletter ist datenschutzrechtlich zulässig, wenn die Abonnenten in diese Er- fassung eingewilligt haben. Q: 2. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, die Kontrolle des Leseverhaltens sei aus rechtlicher Sicht legal? Q: 3. Welche Schlussfolgerungen für die Überprüfung der rechtlichen Grund- lagen des Datenschutzes zieht die Bundesregierung aus dem Umstand, dass auch die Bundeskanzlerin offenbar in ihrem Leseverhalten des elektroni- schen Newsletters der CDU Brandenburg erfasst werden konnte? A: Auf die Vorbemerkung wird verwiesen. Q: 4. Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um künftig den Datenschutz der Bundeskanzlerin besser zu garantieren? A: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.

    datenschutz  newsletter  Buntag  marketg  emarketg 
    geschrieben von Nico in Business
  • Seit wenigen Tagen habe auch ich mich zur reichen Schar der Bloggerinnen und Blogger gesellt. Mit meinem Blog zur Ergänzung des Warenkorbes trage ich zur Realwertentwicklung unserer allseits geliebten Währung mein Scherflein bei.

    Um Euch an dieser Aufregenden Entwicklung teil haben zu lassen, schicke ich Euch hier eine Möglichkeit, um immer auf dem Laufenden zu bleiben: Das Blogabo über Feedburner. Abonniert meinen Blog einfach durch Klick auf das entsprechende Icon und lasst Euch überraschen, was die Zukunft des intelligenten Überflusskonsums für Euch bereit hält.

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    P.P.S.: Natürlich noch der hier...

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    Blog  business  Warenkorb  Konsum 
    geschrieben von Nicolai in Allgemeines
  • Must have für den Sommer 2007: Die Sandale Reef Fanning

    Nicht nur wegen des Flaschenöffners im Boden, wer sie noch nicht hat, sollte sich diesen Sommer spätestens neue Fußkleider besorgen.

     


    Shopping  Style 
    geschrieben von Nico in Allgemeines
  • isiport.de in neuem Gewand



    Seit wenigen Tagen ist isiport in neuem Gewand mit neinem Features und neuem Preisgefüge verfügbar.
    isiport ist in der Basisversion "base" bereits kostenlos für  jeden verfügbar.

    Weitere Details entnehmen Sie bitte der Presseerklärung auf isiport.de.
    Bestellen Sie sich doch einfach mal Ihr kostenloses Portal und lassen Sie mich wissen, wie Sie damit zu recht kommen.

    Ihr Nicolai Kohlbauer

    Online  isiport  Relaunch 
    geschrieben von in Business


  • Internet  Suche  gigablast 
    geschrieben von Nico in Allgemeines


  • horoskop  fische  astrologie 
    geschrieben von in Allgemeines
  • Berlin: (hib/WOL) Die eindeutige Nachvollziehbarkeit der Nutzung elektronischer Newsletter durch den Absender ist Gegenstand einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion (16/2557). Die Abgeordneten beziehen sich auf Medienberichte, wonach nachvollziehbar sei, welcher Leser welchen Artikel wie oft "angeklickt" hat. Die Bundesregierung soll erläutern, wie sie die Erfassung des Leseverhaltens von Abonnenten unter datenschutzrechtlichen Aspekten bewertet. Dargelegt werden soll auch, so die Abgeordneten, welche Schlussfolgerungen sich für die Regierung ergeben, wenn offenbar auch die Bundeskanzlerin mit ihrem Leseverhalten des elektronischen Newsletters der Brandenburger CDU erfasst werden konnte.

    Bundestag  datenschutz  beratung  newsletter 
    geschrieben von in Allgemeines
  • Programm zum Austausch von 15" PowerBook G4
    Batterien

    mehr...
    In Zusammenarbeit mit dem US-amerikanischen Gremium CPSC (Consumer Product Safety Commission - Kommission für die Sicherheit von Consumer-Produkten) und anderen internationalen Sicherheitsgremien ruft Apple auf freiwilliger Basis bestimmte aufladbare Lithium-Ionen-Batterien zurück, die weltweit von Januar 2004 bis August 2004 zur Verwendung mit 15" PowerBook G4 (Aluminium) Notebook-Computern verkauft wurden. Diese Batterien wurden von LG Chem, Ltd. in Südkorea gefertigt.

    Die betroffenen Batterien könnten sich überhitzen und so eine mögliche Brandgefahr darstellen. Apple hat vier Berichte zu Fällen erhalten, in denen eine Überhitzung dieser Batterien aufgetreten ist. Den Berichten zufolge gab es keine Verletzungen. Apple fordert Sie nachdrücklich auf, die Verwendung Ihrer Batterie einzustellen und sofort eine Ersatzbatterie zu bestellen. Wenn Sie Ihre Batterie dennoch weiterverwenden, lassen Sie sie nicht unbeaufsichtigt und prüfen Sie, ob Zeichen von Überhitzung vorliegen.

    Apple hat ein Austauschprogramm eingerichtet und wird Kunden, die für eine Teilnahme an diesem Programm qualifiziert sind, kostenlos eine neue Ersatzbatterie zusenden.

    Dieser Rückruf gilt nicht für andere PowerBook oder iBook Batterien.


    Identification diagram Identifizieren Ihrer Batterie
    Die von dieser Rückrufaktion betroffenen Batterien weisen die folgende Modellnummer auf: A1045. Die Seriennummern beginnen wie folgt: HQ404, HQ405, HQ406, HQ407, or HQ408.

    Die Modell- und Seriennummer befindet sich auf dem Etikett an der Unterseite der Batterie. Das Etikett ist sichtbar, wenn Sie die Batterie aus dem Computer herausnehmen.

    Die Seriennummer ist in schwarzer Schrift neben dem Strichcode aufgedruckt. Die Abmessungen der Batterie betragen etwa 12 x 8 x 1,9 cm (LxBxH). Auf dem Etikett an der Unterseite der Batterie ist Folgendes angegeben: "15-inch PowerBook G4 Rechargeable Battery" und "Model No: A1045."

    Hinweis: Wenn die Seriennummer Ihrer Batterie nicht den oben genannten Angaben entspricht, müssen Sie Ihre Batterie nicht austauschen.

    Zwischen Januar 2004 und August 2004 wurden Computer mit diesen Batterien bei nationalen und regionalen Händlern, im Versandhandel und online im Apple Store verkauft. Die Batterien wurden ausserdem separat verkauft.


    apple  notebook  batterie  gefahr 
    geschrieben von Nico in Allgemeines




  • Creative Commons License
    This work is licensed under a Creative Commons Attribution-ShareAlike 2.0 License.


    Ich kann leider nicht selbst daran teinehmen, vielleicht aber ihr?


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    geschrieben von Nico in Allgemeines